ETHIKREGELN FÜR UNSER FUNDRAISING.
Auf der Grundlage der Ethikregeln des Deutschen Fundraising Verbands
1. Würde
Wir achten die Würde und den Schutz menschlichen Lebens als Grundlage unseres Handelns.
2. Gesetz
Wir handeln nach den Buchstaben des geltenden Rechts.
3. Gemeinwohl
Wir stärken durch unser Vorbild und eigenes Handeln den Einsatz für Philanthropie, Solidarität und damit für das Gemeinwohl.
4. Verpflichtung zu ethischem Handeln
Wir als gemeinwohlorientierte Organisation verpflichten uns zur Einhaltung dieser ethischen
Standards und schaffen den entsprechenden Rahmen für unsere Mitarbeitenden.
5. Integrität
Wir üben unsere Tätigkeit integer, wahrhaftig und ehrlich aus. Es gibt keinen Zweck, der die
Mittelbeschaffung mit unlauteren Methoden rechtfertigt.
6. Transparenz
Wir verpflichten uns zu wahrhaften, zeitnahen, sachgerechten und umfassenden
Informationen über die Ziele und die Wirkung unserer Arbeit.
7. Fairness
Wir unterlassen mit Bezug auf Personen, Dienstleister und andere Organisationen jedes
unethische Verhalten, insbesondere in der Werbung. Als unethisch verstehen wir in erster
Linie übermäßige Emotionalisierung, Irreführung, Beleidigung, Verleumdung, Denunziation
oder anderweitig herabsetzendes Verhalten gegenüber Dritten.
8. Freie Entscheidung
Wir respektieren uneingeschränkt die freie Wahl und Entscheidung Dritter, insbesondere
potenzieller und bestehender Unterstützerinnen und Unterstützer. Wir unterlassen jeden
unangemessenen Druck auf ihre Entscheidungen.
9. Privatsphäre
Wir respektieren die persönlichen Wünsche und Vorgaben von potenziellen und
bestehenden Unterstützerinnen und Unterstützern zum Schutz ihrer Privatsphäre.
10. Datenschutz
Wir legen besonderen Wert auf die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
11. Mittelverwendung
Wir verpflichten uns zu einer effektiven und effizienten Mittelverwendung und zur Erfassung
und Kontrolle der Wirkungen der eingesetzten Mittel.
12. Selbstbestimmung
Wir gehen keine Verpflichtungen gegenüber Unterstützerinnen und Unterstützern,
Dienstleistern oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein, die unser Handeln in
unangemessener Weise determinieren.
Unsere Grundsätze im Erbschaftsfundraising:
Wir geben lediglich Informationen über die Möglichkeiten gemeinnützigen Vererbens, wir drängen oder überreden niemanden.
Wir sprechen keine schwerkranken Menschen an.
Wir respektieren den letzten Willen des Erblassers.
Wir mischen uns nicht in familiäre Konflikte ein.